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   LAG Hamm, 01.06.2007 - 13 TaBV 87/06   

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https://dejure.org/2007,6360
LAG Hamm, 01.06.2007 - 13 TaBV 87/06 (https://dejure.org/2007,6360)
LAG Hamm, Entscheidung vom 01.06.2007 - 13 TaBV 87/06 (https://dejure.org/2007,6360)
LAG Hamm, Entscheidung vom 01. Juni 2007 - 13 TaBV 87/06 (https://dejure.org/2007,6360)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Anfechtung; Betriebsratswahl; Briefwahl; Freiumschlag; Stimmzettel

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 14 BetrVG; § 19 BetrVG; § 11 WO; § 12 WO; § 24 WO; § 25 WO
    Anfechtung; Betriebsratswahl; Briefwahl; Freiumschlag; Stimmzettel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer durchgeführten Betriebsratswahl; Verstoß gegen wesentliche Vorschriften über das einzuhaltende Wahlverfahren; Manipulation von Briefwahlunterlagen durch fehlerhafte Verwahrung und Versiegelung

  • Judicialis

    BetrVG § 14; ; BetrVG § 19; ; WO § 11; ; WO § 12; ; WO § 24; ; WO § 25

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame Betriebsratswahl bei Botentätigkeit des Wahlvorstandes ohne Gewährleistung zweifelsfreier Ablieferung von Briefwahlstimmen - keine ungültige Briefwahlstimme durch Merkblatt im Wahlumschlag

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 06.12.2000 - 7 ABR 34/99

    Freiheit der Wahl - Chancengleichheit der Wahlbewerber

    Auszug aus LAG Hamm, 01.06.2007 - 13 TaBV 87/06
    Schon durch die beiden aufgezeigten Wahlfehler konnte das Wahlergebnis objektiv beeinflusst bzw. geändert werden (§ 19 Abs. 1 a.E. BetrVG); bei einer hypothetischen Betrachtungsweise hätte nämlich die Wahl ohne die genannten Verstöße nicht zwingend zu demselben Ergebnis geführt (vgl. z.B. BAG AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 48; AP BetrVG 1972 § 14 Nr. 2, j. m. w. N).

    Dementsprechend musste auf die Anfechtungsrelevanz der zahlreichen weiteren gerügten Verstöße nicht mehr eingegangen zu werden, z. B. auf die Aspekte zulässiger Wahlwerbung und die Wahrung der Chancengleichheit aller Wahlbewerber (vgl. BAG AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 48) sowie auf den Gesichtspunkt, ob insgesamt neun Arbeitnehmer, darunter drei Wahlvorstandsmitgliedern, unter Berücksichtigung der eingeschränkten gesetzlichen Möglichkeiten zulässigerweise die Briefwahl ermöglicht worden ist (vgl. BAG AP BetrVG § 76 Nr. 29).

  • BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 39/04

    Betriebsratswahl - Prüfung von Wahlvorschlägen

    Auszug aus LAG Hamm, 01.06.2007 - 13 TaBV 87/06
    Schon durch die beiden aufgezeigten Wahlfehler konnte das Wahlergebnis objektiv beeinflusst bzw. geändert werden (§ 19 Abs. 1 a.E. BetrVG); bei einer hypothetischen Betrachtungsweise hätte nämlich die Wahl ohne die genannten Verstöße nicht zwingend zu demselben Ergebnis geführt (vgl. z.B. BAG AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 48; AP BetrVG 1972 § 14 Nr. 2, j. m. w. N).
  • LAG Köln, 11.04.2003 - 4 (13) TaBV 63/02

    Wahlanfechtung

    Auszug aus LAG Hamm, 01.06.2007 - 13 TaBV 87/06
    Auch dann darf die abgegebene Stimme wegen der zwischenzeitlich bestandenen Gefahr des Austausches des Wahlumschlags einschließlich Stimmzettel nicht berücksichtigt werden; die Stimmabgabe ist ungültig (allg. Meinung: z. B. LAG Köln, Beschluss vom 11.04.2003 - 4 (13) TaBV 63/02; DKK/Schneider, 10. Aufl., § 25 WO Rdnr. 4; Fitting, 23. Aufl., § 25 WO Rdnr. 4; GK-BetrVG/Kreutz, 8. Aufl., § 25 WO Rdnr. 4).
  • LAG Brandenburg, 27.11.1998 - 5 TaBV 18/98

    Anfechtung einer Betriebsratswahl; Verstoß gegen eine "Muss-Vorschrift"; Verstoß

    Auszug aus LAG Hamm, 01.06.2007 - 13 TaBV 87/06
    Deshalb bestand, gemessen an der allgemeinen Lebenserfahrung und der konkreten Umstände des Einzelfalles, die nicht ganz unwahrscheinliche Möglichkeit einer Einflussnahme auf das Wahlverhalten (vgl. LAG Brandenburg NZA-RR 1999, 418).
  • LAG Berlin, 16.11.1987 - 12 TaBV 6/87

    Betriebsrat; Wahl; Wahlanfechtung; Wahlvorstand; Anfechtung; Stimmenauszählung

    Auszug aus LAG Hamm, 01.06.2007 - 13 TaBV 87/06
    Aus alledem folgt, dass zur Gewährleistung eines einwandfreien und transparenten Wahlverfahrens ohne die Gefahr von Missdeutungen und Verdächtigungen (vgl. LAG Berlin DB 1988, 504) der als Bote eingesetzte Arbeitnehmer N2 wegen seiner Paralleltätigkeit als Wahlvorstandsvorsitzender, der unter anderem mit der Herstellung der Wahlunterlagen betreut war, durch einsprechende Vorkehrungen hätte sicherstellen müssen, dass zwischenzeitlich nicht die Gefahr eines unbeobachteten Zugriffs auf die ausgefüllten und von ihm entgegengenommenen Wahlunterlagen bestand.
  • BAG, 14.09.1988 - 7 ABR 79/87

    Beteiligung des Arbeitgebers bei einem Verfahren über die Wirksamkeit der

    Auszug aus LAG Hamm, 01.06.2007 - 13 TaBV 87/06
    Bei der persönlichen Stimmabgabe trägt der Gesetzgeber der vergleichbaren Gefahr der Manipulation mit Stimmzetteln dadurch Rechnung, dass während des Wahlvorgangs die Wahlurne den Anforderungen des § 12 Abs. 1 S. 2 WO gerecht und unter den Voraussetzungen des § 12 Abs. 5 WO nach Abschluss der Stimmabgabe versiegelt werden muss (vgl. BAG, Beschluss vom 14.09.1988 - 7 ABR 79/87; LAG Brandenburg, a.a.O.; LAG Köln LAGE BetrVG 1972 § 19 Nr. 5; Fitting, a.a.O., § 12 WO Rdnr. 14; GK-BetrVG/Kreutz, a.a.O., § 12 WO Rdnr. 7).
  • LAG München, 09.06.2010 - 4 TaBV 105/09

    Anfechtung/Nichtigkeit einer Betriebsratswahl

    Der Vertrauensbonus des Boten setzt damit dessen anzunehmende "Zuverlässigkeit" - genauer: die anzunehmende Unbedenklichkeit dieser Übermittlungsform im konkreten Fall - voraus (BVerwG, B. v. 06.02.1959, VII PI 9.58, und BVerwG, B. v. 14.08.1959, VII PI 15.58, AP Nrn. 1 u. 2 zu § 17 WahlO z. PersVG; s. a. LAG Hamm, B. v. 01.06.2007, 13 TaBV 87/06 - Juris - LAG Brandenburg, B. v. 27.11.1998, 5 Ta BV 18/98, NZA-RR 1999, S. 418 f; GK-BetrVG/ Kreutz, Bd. 1, 9. Aufl. 2010, § 25 WO Rz. 3; Richardi/Thüsing, BetrVG, 12. Aufl. 2010, § 24 WO Rz. 2).
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